SonnenVision

Nutzungsbedingungen

Version 1.0 · Stand 9. Oktober 2026 · Entwurf – vor dem Einsatz mit externen Nachunternehmern anwaltlich prüfen lassen

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Portals „SV Go“ (go.sonnenvision.de) der SonnenVision GmbH, Siemensstraße 12 b, 63263 Neu-Isenburg (im Folgenden „SonnenVision“). Nutzer sind Mitarbeiter von SonnenVision sowie von SonnenVision beauftragte Nachunternehmer und deren Mitarbeiter.

2. Zweck des Portals

Das Portal zeigt Montagetermine (DC- und AC-Montage), die SonnenVision in ihren Projektsystemen (Reonic, Hero) eingetragen hat, mit den für die Ausführung erforderlichen Projektinformationen. Nachunternehmer können darüber Baustellendokumentation (Fotos), Abnahmeprotokolle und sonstige Unterlagen zum jeweiligen Projekt hochladen sowie Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Wetter) melden. Das Portal legt selbst keine Termine an.

3. Verbindlichkeit der Termine

Ein im Portal angezeigter Termin ist eine verbindliche Beauftragung im Rahmen des zwischen SonnenVision und dem Nachunternehmer geschlossenen Vertrags (Rahmen- bzw. Werkvertrag). Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies SonnenVision unverzüglich mitzuteilen; die Eintragung eines Ausfalls im Portal ersetzt nicht die telefonische Abstimmung bei kurzfristigen Ausfällen.

4. Zugang und Kennwort

Der Zugang ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Startkennwort ist beim ersten Anmelden zu ändern. Der Verdacht eines Missbrauchs ist SonnenVision sofort zu melden. SonnenVision kann Zugänge jederzeit sperren, insbesondere nach Ende der Zusammenarbeit.

5. Umgang mit Kundendaten

Die im Portal sichtbaren Kundendaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Anlagendaten, Fotos) dürfen ausschließlich zur Ausführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden. Jede andere Nutzung, Weitergabe, Speicherung außerhalb des Portals (z. B. Screenshots, Weiterleitung per Messenger) oder Kontaktaufnahme mit Kunden zu anderen Zwecken ist untersagt. Es gelten die Regelungen der Auftragsverarbeitungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen SonnenVision und dem Nachunternehmer.

6. Hochgeladene Dateien

Hochgeladene Fotos und Dokumente werden dem Projekt zugeordnet und von SonnenVision für die Abnahme, Dokumentation, Gewährleistung und Abrechnung verwendet. Der Nutzer versichert, dass die Aufnahmen auf der Baustelle im Rahmen des Auftrags entstanden sind und keine Personen ohne deren Einverständnis erkennbar zeigen. Hochgeladene Dateien werden nicht gelöscht, sondern können bei Fehlern ausgeblendet werden.

7. Verfügbarkeit

SonnenVision bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit, übernimmt dafür aber keine Gewähr. Bei Störungen gelten die telefonisch oder schriftlich mitgeteilten Termine.

8. Änderungen

SonnenVision kann diese Bedingungen anpassen. Änderungen werden im Portal angezeigt und müssen vor der weiteren Nutzung bestätigt werden.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Offenbach am Main.

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