SonnenVision

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachunternehmer

Version 1.0 · Stand 9. Oktober 2026 · Entwurf – vor dem Einsatz anwaltlich prüfen lassen

1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nachunternehmer („NU-AGB“) gelten für alle Montage-, Installations- und Serviceleistungen, die ein Nachunternehmer (nachfolgend „Monteurbetrieb“) für die SonnenVision GmbH, Siemensstraße 12 b, 63263 Neu-Isenburg („SonnenVision“) erbringt. Sie ergänzen den zwischen den Parteien geschlossenen Rahmen- bzw. Werkvertrag. Bei Widersprüchen gilt: Einzelauftrag (Termin mit Projektunterlagen) vor Rahmenvertrag vor diesen NU-AGB vor VOB/B vor BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Monteurbetriebs gelten nicht, auch wenn SonnenVision ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Beauftragung über das Portal

Einzelaufträge werden über das Portal SV Go (go.sonnenvision.de) bekannt gegeben. Ein im Portal dem Monteurbetrieb zugeordneter Montagetermin ist eine verbindliche Beauftragung zu den Konditionen des Rahmenvertrags. Der Monteurbetrieb prüft seine Termine arbeitstäglich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies unverzüglich – bei weniger als fünf Arbeitstagen Vorlauf zusätzlich telefonisch – mitzuteilen. Der Monteurbetrieb hält die im Portal hinterlegten Kapazitäten (Projekte je Wochentag) vor und meldet Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit) frühestmöglich im Portal.

3. Leistungsumfang und Ausführung

Der Monteurbetrieb erbringt die Leistung vollständig, fach- und termingerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN-/VDE-Normen, den Herstellervorgaben, den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sowie den Vorgaben der Projektunterlagen (Belegungsplan, Stückliste, Notizen). Abweichungen von den Projektunterlagen sind vor Ausführung mit dem Innendienst abzustimmen und im Portal zu dokumentieren. Vom Monteurbetrieb beigestelltes Kleinmaterial muss den Herstellervorgaben entsprechen.

4. Personal, Qualifikation, Arbeitssicherheit

Der Monteurbetrieb setzt nur eigenes, fachlich qualifiziertes und sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal ein. Arbeiten an elektrischen Anlagen führt ausschließlich Elektrofachpersonal unter Verantwortung einer im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachkraft aus. Der Einsatz eigener Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SonnenVision. Der Monteurbetrieb hält die Vorschriften zur Arbeitssicherheit (DGUV, Absturzsicherung, PSA) ein; Gerüst- und Absturzsicherungsmängel sind vor Arbeitsbeginn im Portal zu melden – ohne Freigabe wird nicht begonnen. Der Monteurbetrieb gewährleistet die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben und stellt SonnenVision von Ansprüchen Dritter aus Verstößen frei. Eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist vorzulegen und aktuell zu halten.

5. Dokumentationspflichten im Portal

Für jeden Termin sind im Portal zu erfassen: Checkliste vor Montage, Status (Angekommen, Pause, Fertig), die vorgegebenen Pflichtfotos je Montagestufe, die Materialliste sowie das digitale Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des Kunden und des Monteurs. Mängel, fehlendes Material, Probleme und zusätzliche Leistungen sind sofort als Meldung im Portal zu erfassen. Unvollständige Dokumentation berechtigt SonnenVision, die Abnahme der Leistung des Monteurbetriebs und die Zahlung bis zur Nachlieferung zurückzuhalten.

6. Zusätzliche Leistungen (Nachträge)

Leistungen, die über den Einzelauftrag hinausgehen, werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung als Nachtrag im Portal gemeldet und von SonnenVision freigegeben wurden. Bei Gefahr im Verzug ist die Meldung unverzüglich nachzuholen. Ohne Freigabe ausgeführte Zusatzleistungen gelten als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

7. Abnahme, Mängel, Gewährleistung

Das digitale Abnahmeprotokoll dokumentiert den Zustand gegenüber dem Kunden; die Abnahme der Leistung des Monteurbetriebs durch SonnenVision erfolgt gesondert nach Prüfung der Dokumentation. Der Monteurbetrieb haftet für Mängel seiner Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften; die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme durch SonnenVision. Gemeldete Mängel sind innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist zu beseitigen; bei Fristablauf kann SonnenVision die Mängel auf Kosten des Monteurbetriebs beseitigen lassen.

8. Haftung und Versicherung

Der Monteurbetrieb haftet für Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen am Eigentum des Kunden, an gelieferten Komponenten oder bei Dritten verursachen. Er unterhält während der gesamten Zusammenarbeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, die Tätigkeiten auf Dächern und an elektrischen Anlagen einschließt, und weist diese auf Verlangen nach. Komponenten gehen mit Übergabe auf der Baustelle in die Obhut des Monteurbetriebs über; für Verlust und Beschädigung bis zur Abnahme haftet er.

9. Vergütung und Abrechnung

Es gelten die Preise des Rahmenvertrags. Rechnungen enthalten die SonnenVision-Projektnummer, das Montagedatum, das Gewerk und beziehen sich auf die im Portal dokumentierten Leistungen (Abnahmeprotokoll, freigegebene Nachträge, Stundenrapport). Nicht zuzuordnende Rechnungen werden zurückgewiesen. Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und vollständiger Dokumentation. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Abrechnung nach § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

10. Kundenschutz

Der Monteurbetrieb nimmt mit Kunden von SonnenVision ausschließlich zur Ausführung des jeweiligen Auftrags Kontakt auf. Er wird Kunden, die ihm über SonnenVision bekannt geworden sind, während der Zusammenarbeit und für 24 Monate danach nicht direkt oder über Dritte Leistungen anbieten oder für sie erbringen. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 10.000 € verwirkt; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Werbung oder Aufkleber des Monteurbetriebs an der Anlage oder beim Kunden sind nicht gestattet.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Es gilt die gesondert bestätigte Verschwiegenheitserklärung. Kundendaten werden ausschließlich im Portal verarbeitet; eine Speicherung außerhalb des Portals (Screenshots, Messenger, eigene Cloud) ist untersagt. Der Monteurbetrieb verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend.

12. Zugang zum Portal

Der Monteurbetrieb erhält ein Firmenkonto, das von mehreren seiner Mitarbeiter gleichzeitig genutzt werden darf. Der Monteurbetrieb ist für alle Handlungen unter seinem Konto verantwortlich, hält das Kennwort nur innerhalb seines Betriebs zugänglich und meldet ausscheidende Mitarbeiter sowie jeden Missbrauchsverdacht unverzüglich, damit das Kennwort erneuert wird. Im Abnahmeprotokoll und Stundenrapport ist stets der tatsächlich ausführende Monteur namentlich anzugeben.

13. Laufzeit, Kündigung, Sperrung

Diese NU-AGB gelten für die Dauer der Zusammenarbeit. SonnenVision kann den Portalzugang bei Verstößen gegen diese Bedingungen, bei Qualitätsmängeln oder nach Ende der Zusammenarbeit jederzeit sperren. Bereits beauftragte Termine bleiben davon unberührt, soweit SonnenVision nichts anderes mitteilt.

14. Änderungen und Schlussbestimmungen

SonnenVision kann diese NU-AGB anpassen; Änderungen werden im Portal angezeigt und sind vor der weiteren Nutzung zu bestätigen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Offenbach am Main. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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